Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat mit seiner Projektgruppe Biogas die Arbeit an einem Biogasanlagen-Leitfaden fortgesetzt, um Empfehlungen für Versicherungen zu formulieren, nach welchen Kriterien Biogasanlagen mit Biogas-BHKWs im Bereich der Technischen Versicherungen versichert werden sollten.
Biogasmotor-Schäden treiben Versicherungsprämien nach oben
Die Schadensentwicklung bei den Versicherungen, die mit nennenswerten Marktanteilen Biogasanlagen versichern, ist aus Sicht der Versicherer außerordentlich belastet durch eine Vielzahl von Schäden, insbesondere auch Motorschäden von Biogas BHKWs. Die führt aktuell dazu, dass Betreiber mit deutlich ansteigenden Versicherungsprämien, höheren Selbstbehalten, gestiegenen Karenztagen für die Betriebsunterbrechungsversicherung oder gar mit Kündigungen konfrontiert werden.
IG Biogasmotoren leistet Beiträge für Biogasanlagen-Leitfaden
In die Projektgruppe sind auch externe Spezialisten eingeladen, um ihre Beiträge und Anregungen zu den einzelnen Fachthemen beizusteuern. Der IG Biogasmotoren e.V. leistet seine Beiträge für den geplanten Leitfaden zu den Einzelthemen Planung, Errichtung und Betrieb des Biogas-BHKW.
Auch wenn der GDV für seine Mitglieder (Sach- und Haftpflicht-Versicherungen) nur eine Leitlinie als Empfehlung herausgibt, findet diese sehr wohl starke Beachtung bei den Versicherern und wird sich in dem konkreten Verhalten bei Vertragsabschluss oder -Verlängerung niederschlagen. Versicherungsmaklern wird es zukünftig außerordentlich schwer fallen, Versicherungen zu finden, die Biogasanlagen nicht mit einem Blick auf diese Leitlinien noch versichern.
Wir werden Betreiber in unseren Veranstaltungen – insbesondere auch in unseren Biogasmotoren Technik Seminaren – über die Entwicklung dieser Leitlinie auf dem Laufenden halten und konkrete Empfehlungen aussprechen, was Betreiber im laufenden Betrieb sicherstellen sollten, um den Versicherungsschutz ihrer Biogas-Anlagen zu gewährleisten.
Versicherungswirtschaft schaut kritisch auf Motorenhersteller, Anlagenbauer und Betreiber
Die maßgeblich involvierten Versicherungen erkennen aufgrund der untersuchten Schäden, dass diese nicht nur einer einzelnen Verursachergruppe zuzurechnen sind. So sind neben den typischen Motorschäden aufgrund zu geringer Entwicklungsaufwendungen der Motorenhersteller auch die Anlagenbauer ins Visier geraten, die die Betriebsvorgaben der Motorenhersteller nicht ernst genug nehmen und nur unvollständig umsetzen. Betreiber mit ihren Servicepartnern sind dagegen im laufenden Betrieb gefordert, z.B. im Nachweis der Biogas- und Schmierölqualität.
Auch neue technische Anforderungen und ihre fachgerechte Umsetzung für die Teilnahme am Regelenergiebetrieb von Biogas-BHKWs werden in den Leitfaden einfließen. Geeignete Anpassungsmaßnahmen wird der Betreiber mit seinem Servicepartner und Anlagenbauer abzustimmen haben. Wir werden die Betreiber mit einem Informationspaket zu diesem Thema unterstützen und führen hierzu aktuell Gespräche mit Herstellern und Anlagenbauern.