Neben den Lösungen einer Preisvorhersage und das Vermarkten von Regelenergie bieten Anbieter bereits erste Fahrpläne an oder locken gar mit garantierten Erlösen. Was hinter diesen Angeboten steckt und ob sie den Betreiber wirklich nützen, lesen Sie heute in einem weiteren Beitrag unseres Partners SK Verbundenergie AG aus Regensburg. Den ersten Teil von Christian Dorfner finden Sie hier .
Standardisierte Fahrpläne „zur Einsicht“
Eine fortschrittliche Lösung scheinen jene Betreiber zu erhalten, deren Vermarkter täglich oder wöchentlich tatsächlich Fahrpläne für die Anlagen erstellt. Der Betreiber hat dann zum Beispiel bis 9.00 Uhr Zeit, den Fahrplan anzupassen. Dies bedeutet nichts anderes, als dass der Fahrplan des Vermarkters nur ein mehr oder wenig vager Vorschlag ist, den der Betreiber korrigieren muss. Kommt er dieser Aufgabe nicht nach und der Fahrplan schlägt fehl, weil Gasspeichergrenzen überschritten werden, die Wärmemenge nicht reicht oder zu viele Start-Stopps gefahren werden, ist der Betreiber gänzlich in der Verantwortung. Ebenso wie bei allen anderen Varianten auch muss er bei Abweichungen vom Fahrplan die Kosten für Ausgleichsenergie tragen, falls er die Korrektur nicht permanent nachgemeldet hat.
Meldung von freien Kapazitäten
Manche Vermarkter möchten neben einer meist einfachen Grundfahrweise, die der Betreiber festlegt, lediglich eine Meldung zu den weiteren Kapazitäten haben. Anhand dieser BHKW-Freiheiten werden vom Vermarkter kurzfristig BHKW dazu- oder abgeschaltet. Die Vermarktung erfolgt meist im Viertelstundenrhythmus am Intra Day Markt. Das kann funktionieren, wenn der Vermarkter sich an den Prämissen der Anlage hält: Speicher, Start-Stopp-Kosten, Wirkungsgrade, Mindestlaufzeit pro Start und insbesondere Wärmelieferung. Genau hier liegt die Schwachstelle dieser Modelle, da die Vermarkter keine Biogasanlagenbetreiber sind sondern Händler. Also wird die Verantwortung wieder dem Betreiber übertragen. Der Betreiber hat, sofern er keine riesigen Speicher hat, viel tägliche Arbeit mit Nachrechnen, Justieren und Melden.
Garantierte Vergütung und Festpreis
Die Fahrplanmodelle dieser Angebote unterscheiden sich oftmals nicht von den bisher genannten Modellen. Das Vergütungsmodell sieht lediglich anstelle der Zähler-genauen Abrechnung eine Garantiezahlung vor, oft ohne „Risiko“ für Ausgleichsenergiezahlungen. Wie auch bei den anderen Varianten ist es aber entscheidend, wer den Fahrplan verantwortet. Auch in diesen Modellen bleibt es Aufgabe und Verantwortung des Betreibers, sich um Wirkungsgrade, Wärmemengen und Speicher zu kümmern. Der Vermarkter gibt wieder nur seine Preisprognose weiter oder macht höchstens einen Vorschlag zum Fahrplan.
Auch das kaufmännische Modell muss genau betrachtet werden, denn die Auszahlung ist natürlich an die Verfügbarkeit und Fahrplantreue der BHKW gebunden. Je nach Ausfalldauer und -häufigkeit reduziert sich die Garantiezahlung für die betroffenen Stunden oder oft gleich für den ganzen Tag. Dies gilt ebenso bei ganz normalen Wartungen. Muss der Betreiber den Fahrplan im laufenden Betrieb korrigieren, weil etwa die Wärme nicht ausreicht oder die Speichergrenzen verletzt werden, reduziert sich die Vergütung ebenfalls.
Auch wenn es nicht als Kosten für Ausgleichsenergie bezeichnet wird, bedeutet es nichts anderes. Die scheinbare hohe garantierte Zahlung oder der Festpreis schrumpfen so sehr schnell zusammen.
Echte, individuelle Fahrpläne
Auf Grund unserer Erfahrungen im Biogasbereich haben wir eine Fahrplansteuerung entwickelt, die den Betreiber tatsächlich unterstützt und die ganze Biogasanlage miteinbezieht. Nur den Handel zu optimieren, ist nämlich keinesfalls ausreichend. In die Fahrplanerstellung fließen deshalb stets Wirkungsgrade, Wärmebedarf und Start-Stopp-Kosten ein. Der Gasspeicher wird ebenso wie der Wärmepufferspeicher mitgeplant und überwacht. Schwankungen in den Füllständen führen bei Bedarf automatisch zu Fahrplanänderungen. Bei den Änderungen wird darauf geachtet, dass nur so viel angepasst wird wie notwendig ist. So bleibt die grundlegende Fahrweise, wie wir sie zuvor mit dem Betreiber abgestimmt haben, stabil und ruhig.
Zwei Start-Stopp-Vorgänge am Tag, 120 Minuten Mindestlaufzeit sind typische Vereinbarungen, die sich mit den Vorschlägen der BHKW-Gutachter wie der IG Biogasmotoren decken. Der Betreiber kann sich auf die Anlagentechnik konzentrieren und muss weder täglich Fahrpläne erstellen noch solche absegnen. Lediglich längere Störungen oder Wartungen sollten gemeldet werden.
Für den Zusatzgewinn der Anlage sind die nutzbaren Speicherkapazitäten und die tatsächlich verfügbare flexible Leistung entscheidend. Anlagen mit kleinem Speicher, hohen Dauerläuferanteil, vielen Ausfällen oder sehr unterschiedlichen Wirkungsgraden haben so folgerichtig geringere Erlöse. Dafür werden bei der SK Verbundenergie AG selbst in der Flexibilität eingeschränkte Anlagen innerhalb der gesetzten Grenzen gefahren. Sie verlieren keinen KWK-Bonus, und am Jahresende ist die wirtschaftlich optimale Menge an Substraten verbraucht worden, weil vor jeder Entscheidung ob Teillast- oder Volllast der Wirkungsgrad berücksichtigt wird.
Fragen Sie bei der SK Verbundenergie AG nach einem Fahrplan-Angebot für Ihre flexible Biogasanlage. Sie werden sehen, es lohnt sich.
Nächste Woche untersuchen wir im letzten Teil unseres Vergleichs die Grundlage der Markt-Erlöse und wir erklären, warum manche Biogasanlagen sehr hohe Erträge vorweisen können, aber der Nachbar trotz gleichen Direktvermarkters leer ausgeht.