In den letzten Wochen hat die Interessen Gemeinschaft Biogasmotoren diverse Angebote zur Flexibilisierung von Biogas-Blockheizkraftwerken gesehen und bewertet. Betreiber wie auch Motorenhersteller und Packager werden mit einer neuen Fahrweise des Blockheizkraftwerkes konfrontiert, die erhebliche Auswirkungen auf die Betriebsführung und auf die Betriebszustände des Biogasmotors hat. Der Service, der bislang nur den Fahrplan “Vollast ohne Pause” zu berücksichtigen hat, sieht sich mit Stillstandszeiten, einer Vielzahl von Starts und Mindestlaufzeiten konfrontiert. Von Regelenergieleistungen mit mehr oder minder langen Betriebszeiten und Teillastphasen einmal abgesehen.
Der Serviceanspruch an Packager und Dienstleister der Betreiber von Biogas-BHKWs wird wachsen. Es bleibt zu hoffen, dass Motorenhersteller und Packager diesen Ball aufgreifen und Betreibern für ihren geplanten Fahrplan den passenden Servicevertrag anbieten. Das mag für manchen Hersteller Neuland sein – aber wenn nicht der Hersteller, wer sollte dann der Experte für den Servicebedarf des Biogas-Blockheizkraftwerkes im Flex-Betrieb sein? Ein Servicevertrag ist sicherlich akzeptabel, wennder ein Großteil des Wartungs- und Reparaturkostenrisikos abgenommen wird und eine faire Aufgabenteilung zwischen den Wartungsarbeiten des Betreibers und den Instandhaltungsaufgaben des Herstellers und Packagers enthalten ist.
Die kalkulatorischen Stellgrößen für den Wartungsvertrag hängen vom gewählten Fahrplan und der Qualität der verbauten Anlagenkomponenten ab. In den Angebotsverhandlungen zur Flexibilisierung, zeichneten sich schon erste gute Ansätze von Anbietern ab, die Betreiber in einem Wartungsvertrag von diesen Betriebsrisiken des Flex-Betriebes zu entlasten. Und dies für die geplante Motoren-Einsatzdauer. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung eines Full-Service-Wartungsvertrages für Betreiber .
Die Interessen Gemeinschaft Biogasmotoren wird von den Gesprächserfahrungen mit Motorenherstellern und Packagern an dieser Stelle weiter berichten und den Lieferanten Vorschläge zur Vertragsgestaltung und zur Modularisierung derartiger Verträge machen, die dem jeweils geplanten Flex-Betrieb angemessen Rechnung tragen.
Wer sich zu diesem Thema umfassend informieren möchte, kann dies anläßlich der nächsten Praxisworkshops Flexibilisierung im ersten Quartal 2016 tun: neben Hannover und Schwerin sind Berlin und Neustrelitz als weitere Veranstaltungsorte in der Planung. Das Programm mit genauem Ort und Beginn werden wir in Kürze für Sie auf unserer Website publizieren.