Die 44. Bundesimmissionsschutz-Verordnung verlangt von BHKW-Betreibern ab einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW pro BHKW den Nachweis, dass Abgasbehandlungsanlagen wirksam betrieben werden. Dies bedeutet nicht nur den Nachweis, dass ein Katalysator verbaut ist. Sondern dass dieser auch durchgehend im Motorbetrieb die geforderten Schadstoffe reduziert. Für den Einsatz von Gasmotoren ab ca. 400 kW el. Leistung ist mit gemessenen Abgaswerten nachzuweisen, dass die Funktionsüberwachung des Kat (Oxikat, SCR-Kat) funktioniert.
Die jährliche Messung von Schadstoffen, wie z.B. Kohlenmonoxid und Stickoxide, durch den Umweltgutachter reicht nicht mehr für den gesetzeskonformen Betrieb des BHKWs aus. Die 44. BImschV ist seit dem 20. Juni 2019 in Kraft und gilt. Die praktische Umsetzung dieser Verordnung ist BHKW-Betreibern und vielen BHKW-Herstellern dagegen nicht klar.
Funktionsüberwachung des Kat aktuell nicht umsetzbar
Es ist daher zu erwarten, dass prüfende Behörden den nachweispflichtigen Betreibern Übergangsfristen einräumen werden, bis zu denen technische Lösungen installiert sein müssen. Zur Zeit sind noch keine praktikablen Lösungen am Markt erhältlich.
Behörden erwarten diese Daten von Betreibern. Die Berichtspflicht für Betreiber von BHKWs ist mit der Veröffentlichung des Verordnungstextes im Bundesanzeiger bereits entstanden. Die Aggregate, die unter diese Verordnung fallen, sind vom Betreiber darüberhinaus anzumelden und zu registrieren.
Betreiber sind verpflichtet – wo sind Lösungen?
Auch wenn Betreiber vom Gesetzgeber zum Funktionsnachweis verpflichtet sind, richtet sich der Blick auch auf Motoren- und BHKW-Hersteller. Diese sollten ihre BHKW-Kunden mit passenden Produkten und Dienstleistungen diesbezüglich unterstützen. Die weit überwiegende Mehrheit der Hersteller hat dieses Thema aber noch nicht im Markt erkennbar aufgegriffen.
Es geht dabei um zwei Themen:
- Wie soll Nachweis einer funktionierenden Abgasnachbehandlungsanlage (Katalysator: je nach Anforderung Oxikat oder SCR-Kat) technisch erbracht werden?
- Sichere Erhebung und Speicherung der Messdaten zur Dokumentation der Funktionsüberwachung des Kat für einen geforderten Zeitraum von 6 Jahren.
Herstellerneutrale Messung und Dokumentation oder Fabrikatslösung
Vor dem Hintergrund der Motoren- und Herstellervielfalt dürfte es gerade für Betreiber mit einem gemischten Maschinenpark anzustreben sein, dass einheitliche Berichte pro Motor technisch ohne großen Aufwand erstellt werden können. Eine herstellerübergreifende Lösung könnte daher auch unter Kosten- / Nutzen-Gesichtspunkten von Vorteil sein.
Zur Zeit entsteht der Eindruck, dass es die meisten Motoren-Hersteller nicht sonderlich eilig haben, herstellerspezifische Lösungen für Ihre Motoren- und BHKW-Typen zu entwickeln. Möglicherweise wird hier eher eine Kooperationsstrategie mit kompetenten Komponentenherstellern gefahren. Für die Erstausrüstung und eine Nachrüstung von Bestandsanlagen könnten für den Betreiber praktikable Lösungen entstehen, ohne dass Hersteller eigene Entwicklungsbudget mit dieser Anforderung des Gesetzgebers belasten müssen.
Eine modular an unterschiedliche Einbausituationen im BHKW anpassbare Lösung würde aus Betreibersicht für den herstellerübergreifenden Ansatz sprechen. Zumal der Betreiber dann auch nicht auf sehr unterschiedliche Realisierungszeiten der Motoren-Hersteller warten müsste. Der Gesetzgeber macht der Branche zeitlichen Druck zur zügigen Umsetzung. So werden Anbieter, die die Anforderung umfassend erfüllen und nicht bei einer unzureichenden “Verplombung” des Kat stehenbleiben, im Markt vorn liegen.
Messlatte für eine Funktionsüberwachung des Kat liegt hoch
Aus Kundenperspektive bedeutet das “Produkt” Funktionsüberwachung des Kat, dass ein Anbieter profunde Kenntnisse der Abgasnachbehandlung und der damit verbundenen Messtechik benötigt. Hinzukommt nicht nur die Messung und Datenerhebung relevanter Schadstoffbestandteile im Abgas des Gasmotors. Manipulationssichere Speicherung der Betriebsdaten und ihre Auswertung für das geforderte kontinuierliche Berichtswesen sind anspruchsvolle Dienstleistungen. Diese müssen den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Und darüberhinaus auch weitestgehend automatisiert bereitgestellt werden, um eine Kosten sparende Lösung bereitzustellen.
Als einer der ersten Anbieter hat Emission Partner diese Herausforderung im Markt angenommen und gibt dem Betreiber einen Überblick über sein Lösungskonzept:
- Integration der Messtechnik in die bestehende Katalysatortechnologie und
- Einsatz cloudbasierter Datenbankanwendungen, um den Betreiber in seinen Berichtspflichten zu unterstützen.
- “Software as a Service” vermeidet hohe Anfangsinvestitionen beim Kunden und
- die notwendige Hardware in Form der eingesetzten Messtechnik wird mit einer Leasinglösung bezahlbar gemacht
Einen ersten Überblick des konkretisierten Kundenangebotes zur Funktionsüberwachung des Kat finden Sie hier zum Download.